Ein Betriebsrat genießt in einem Unternehmen verschiedene Rechte. Diese sind bei sozialen Angelegenheiten besonders stark ausgeprägt, aber auch bei wirtschaftlichen Fragen vorhanden. Unter anderem hat er ein Recht auf Unterrichtung und ist im Wirtschaftsausschuss vertreten. Er hat ein Recht auf erzwingbare Mitbestimmung und muss über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert werden. Welche Rechte der Betriebsrat besitzt, hängt unter anderem von der Größe des Unternehmens ab.
Der Betriebsrat hat ein Recht auf Unterrichtung
Es gibt eine Vielzahl von wirtschaftlichen Themen, zu denen der Betriebsrat von der Unternehmensleitung informiert werden muss. Hierzu gehört beispielsweise die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens. Diese ist eng verknüpft mit der Produktions- und Absatzlage sowie den geplanten Investitionsprogrammen. Sollte der Arbeitgeber Rationalisierungsmaßnahmen planen, muss er den Betriebsrat hierüber rechtzeitig in Kenntnis setzen. Wenn sich, zum Beispiel im Rahmen der Industrie 4.0,Veränderungen an den Fabrikations- und Arbeitsmethoden ergeben, muss dies dem Betriebsrat ebenfalls mitgeteilt werden.
Ein weiterer Bereich, der für die Arbeitnehmer große Relevanz hat, ist der Umweltschutz. Fragen diesbezüglich können Betriebsratsmitglieder an den Arbeitgeber richten und sie haben ein Recht auf Information. Dasselbe gilt, wenn Einschränkungen oder Stilllegungen des Betriebs oder Teilen davon geplant sind oder wenn das Unternehmen vom aktuellen Standort verlegt werden soll. Ebenso müssen Zusammenschlüsse und Spaltungen sowie Änderung der Betriebsorganisation beziehungsweise des Betriebszwecks dem Betriebsrat mitgeteilt werden. Grundsätzlich hat er somit ein Informationsrecht in Bezug auf alle Themen und Aspekte, die die Arbeitnehmerschaft und ihre Arbeit direkt oder mittelbar betreffen.
Der Betriebsrat muss im Wirtschaftsausschuss vertreten sein
Sobald ein Unternehmen 100 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt, muss ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. Dieser setzt sich immer aus drei bis sieben Mitgliedern zusammen, von denen mindestens eines ein Mitglied des Betriebsrats sein muss. Der Wirtschaftsausschuss dient der Kommunikation zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat. Alle relevanten Aspekte, die die Arbeitnehmerschaft angehen, müssen hier zur Sprache kommen. Der Betriebsrat muss nicht aktiv nach Informationen fragen, sondern die Unternehmensleitung muss diese transparent zugänglich machen und bekanntgeben.
Der Wirtschaftsausschuss tagt einmal monatlich, sodass alle Beteiligten immer auf dem neuesten Stand sind. Der Unternehmer selbst muss an den Sitzungen ebenfalls teilnehmen, er kann aber auch einen Vertreter schicken. Alle Aspekte, die während einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses angesprochen werden, müssen dem Betriebsrat mitgeteilt werden. In der Regel erfolgt dies über das Mitglied des Wirtschaftsausschusses, das auch dem Betriebsrat angehört. Damit die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ihrer Arbeit effizient und zielführend nachgehen können, sollten sie durch professionelle Schulungen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Das Recht auf erzwingbare Mitbestimmung
Unter erzwingbarer Mitbestimmung versteht man das Recht des Betriebsrats, ein Ausbleiben von Informationen zu ahnden. Wenn zu einem bestimmten Thema, das wirtschaftliche Angelegenheiten betrifft, trotz des Verlangens des Wirtschaftsausschusses keine angemessenen Informationen bereitgestellt werden, kann eine solche erzwingbare Mitbestimmung greifen. Dasselbe gilt, wenn die benötigten Informationen zwar gegeben werden, aber ungenügend sind oder verspätet eingehen.
In einem ersten Schritt wird versucht, eine Einigung zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat zu erreichen. Erst wenn dies nicht gelingt, wird die Einigungsstelle angerufen. Diese trifft dann eine Entscheidung unabhängig davon, was aus den Gesprächen zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat hervorgegangen ist. Eine solche erzwingbare Mitbestimmung verleiht dem Betriebsrat sehr viel Einfluss und Rechte. Der Staat unterstützt somit die Arbeit des Betriebsrats. Dies betrifft unter anderem auch Angelegenheiten zur digitalen Betriebsratsarbeit.
Informationen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens
Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Situation des Betriebs zu informieren. Dies erfolgt in der Regel einmal im Vierteljahr. Bevor die Informationen an die Arbeitgeber übermittelt werden, muss sich die Unternehmensleitung mit dem Wirtschaftsausschuss und dem Betriebsrat abstimmen. Sobald dies geschehen ist, erfolgt die Information der Arbeitnehmerschaft.
Wie die Unterrichtung zu erfolgen hat, hängt von der Größe des jeweiligen Betriebes ab. Wenn ein Unternehmen mehr als 1000 ständig beschäftigte Arbeitnehmer einsetzt, muss zwingend eine schriftliche Information aller Angestellten erfolgen. In kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist die Regelung etwas anders. Wenn ein Betrieb mehr als 20 ständige Arbeitnehmer zur Verfügung hat, müssen diese zwar auch informiert werden, die Information kann allerdings rein mündlich erfolgen. Sollte in einem Unternehmen kein Wirtschaftsausschuss gebildet werden, weil es zu klein ist, muss sich die Unternehmensleitung lediglich mit dem Betriebsrat auseinandersetzen, bevor sie die Belegschaft informiert.
Die Rechte des Betriebsrats hängen von der Größe des Unternehmens ab
Welche Rechte einem Betriebsrat zustehen, hängt unter anderem davon ab, wie groß das jeweilige Unternehmen ist. Wenn der Betrieb mehr als 20 Angestellte hat, müssen Informationen über sämtliche Betriebsänderungen an den Betriebsrat weitergegeben werden. Außerdem hat der Betriebsrat ein Recht auf Verhandlungen über einen Interessenausgleich und kann mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan erstellen.
Wenn ein Unternehmen über mehr als 100 Arbeitnehmer verfügt, muss ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. Dieser besitzt die oben genannten Rechte und Pflichten. Sobald ein Betrieb mehr als 300 Arbeitnehmer hat, kann der Betriebsrat einen Berater hinzuziehen, wenn es Betriebsänderungen geben soll. Hierdurch bleibt er informiert und kann selbst mit einer großen Flut an Informationen arbeiten. Betriebe aller Größen sollten dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind und ihre Rechte bei wirtschaftlichen Anliegen und anderen Themen genau kennen. Zu diesem Zweck eignen sich Schulungen und Weiterbildungen. Eine solche Unterstützung für den Betriebsrat ist sowohl bei fachlichen Angelegenheiten als auch in Sachen Methodik äußerst nützlich.
Die Unterschiede zwischen sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Die Rechte des Betriebsrats unterscheiden sich bei sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten deutlich. Im Bereich der sozialen Angelegenheiten sind die Mitspracherechte des Betriebsrates nahezu umfassend. Das liegt daran, dass solche Angelegenheiten die Arbeitnehmerschaft im Kern treffen und für sie von extrem großer Relevanz sind. Wirtschaftliche Angelegenheiten liegen hingegen zu einem großen Teil in den Händen der Unternehmensleitung. Sie kann hier recht autark arbeiten und muss ihre Entscheidungen nur bedingt gegenüber dem Betriebsrat erklären beziehungsweise rechtfertigen. Die Rechte, die der Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten hat, betreffen lediglich die Aspekte, die mit der Arbeit der Angestellten in Verbindung stehen.