Im Jahr 2020 haben mehr als 17.000 Unternehmen in Deutschland Insolvenz angemeldet. Insolvent ist ein Unternehmen dann, wenn die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr erfüllt werden können. Eine Insolvenz ist in der Regel schon einige Zeit vorher bemerkbar. Droht einer Firma die Insolvenz, ist es Zeit für den Geschäftsführer zu handeln. Ein Verkauf bedeutet nicht immer die Auflösung der Firma.
Die Sanierung des Unternehmens durch Verkauf ist möglich
Liest man in den diversen Medien von Insolvenzen, bedeutet dies oftmals die Zerschlagung eines Unternehmens. Dies muss allerdings nicht so sein. Eine Sanierung kann durch einen Verkauf oder durch eine Aufteilung in verschiedene Bereiche erfolgen. Besonders wichtig ist, dass der Geschäftsführer vor und während der Veräußerung seine Pflichten nicht vernachlässigt. Das Privatvermögen eines Geschäftsführers ist bei einer drohenden Insolvenz keinesfalls in Sicherheit. Auch bei einer GmbH nicht. Da die Gläubiger an ihr Geld wollen, streben sie in vielen Fällen eine Durchgriffshaftung an. Hält sich der Geschäftsführer strikt an alle gesetzlichen Regeln, wird eine Anklage wegen einer Insolvenzverschleppung vermieden. Er kommt dann normalerweise auch ganz ohne Schufa-Einträge und Bonitätslimitationen durch diesen Prozess.
Die Kaufinteressenten der Firma müssen solvent sein
Ein Unternehmen muss in einer Krisenzeit täglich seine Finanzen überprüfen. Nur dadurch wird sichergestellt, dass der Geschäftsführer rechtzeitig reagieren kann. Ein Insolvenzantrag muss, falls keine andere Möglichkeit besteht, spätestens drei Wochen nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Während dieser Frist muss der Geschäftsführer einen Haftungsfonds einrichten. Ohne diesen Fond haftet der Geschäftsführer mit seinem Vermögen. Sobald ein Antrag gestellt ist, wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, der den Verkauf der Firma vorbereitet. Er achte bei der Auswahl der Käufer auf deren Seriosität und Bonität. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass der Käufer auch ein tatsächliches Interesse am Kauf des Unternehmens oder der Unternehmensteile zeigt. Damit nicht jeder Interessent mit den Zahlen des insolventen Unternehmens hausieren gehen kann, müssen die Interessenten fast immer eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.
Eine Insolvenz ruft auch Geschäftemacher auf den Plan
Der Verkauf einer Firma ist selbstverständlich auch möglich, bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird. Bei der Wahl der Kaufinteressenten ist darauf zu achten, dass das Unternehmen keinem „Firmenbestatter“ aufsitzt. Diese Geschäftemacher bieten eine Übernahme gegen eine Bezahlung an, geben vor, einen neuen Geschäftsführer zu bestimmen und den Firmensitz zu verlegen. Je nachdem wird dem noch eingesetzten Geschäftsführer eine Weiterführung der Geschäfte oder eine risikolose Liquidation versprochen. Kaufinteressenten, die solche Versprechungen machen, sind mit höchster Vorsicht zu genießen. Die verlockenden Angebote sind in fast allen Fällen nicht die Rettung, sondern der Ruin einer Firma. Zu den Zielen dieser „Bestatter“ zählt meist das Beiseiteschaffen noch vorhandener Vermögenswerte, der Einzug von noch ausstehenden Forderungen oder auch das Vernichten von Beweisen. Diese Vorgänge werden von den Finanzbehörden in der Regel genau geprüft und auch durchleuchtet.